Weiter gab er an, †C.________ aus dem Quartier zu kennen, und er wusste, dass sie eine andere Schule besuchte als er. Zumal die Grosseltern des Opfers damals an der AA.________strasse ________ (Hausnummer) wohnten, zeigte der Zeuge zumindest auch in die korrekte Richtung, als er den Polizisten auf deren Haus hinwies. Diese Elemente werden bei der Aussagewürdigung mitzuberücksichtigen sein. Zum Zeitpunkt der Sichtungen Im Rahmen seiner Einvernahmen konnte der Zeuge nachvollziehbar darlegen, weshalb er den Zeitpunkt der Sichtungen derart genau angeben konnte: