Somit waren die Kernelemente der später ausführlich geschilderten Sichtungen bereits in diesem Gespräch enthalten. Im Übrigen wusste der Zeuge offensichtlich, wen AB.________ mit «C.________» meinte. Gemäss Berichtsrapport vom 2. Februar 2022 suchte der Zeuge anschliessend um ca. 12:50 Uhr in Begleitung zweier Medienschaffender einen vor Ort mit der Geländesuche befassten Polizisten auf. Nachdem die Medienschaffenden weggegangen waren, hielt der Polizist die Aussagen des Zeugen grob schriftlich fest. Demnach sei der Zeuge am Vortag, 1. Februar 2022, um ca. 16:45 Uhr von seinem Domizil mit seinem Hund spazieren gegangen, wobei er †C.________ und ihre Mutter gesehen habe.