1497 Z. 58 ff.). Anlässlich der Videoeinvernahme vom 16. Februar 2022 erklärte der Zeuge erneut, im Bus von anderen Leuten vom Tod des Opfers erfahren zu haben, woraufhin er gefragt habe, ob er es sagen gehen müsse oder nicht, was diese bejaht hätten. Dann sei er ausgestiegen, habe es seiner Mutter und anschliessend der Polizei erzählt (pag. 1505 f.; vgl. auch pag. 1514). In der Folge wurde am 25. Februar 2022 eine Einvernahme mit AB.________ durchgeführt. Diese gab zu Protokoll, sie sei am Mittwoch (gemeint der 2. Februar 2022) mit ihrer Tochter im Bus gewesen. Der Zeuge habe gesehen, dass ihre Tochter und deren Kolleginnen weinten.