Entsprechend tätigte er all seine Aussagen – auch diejenigen vom 5. März 2025 – ohne vorgängig die Protokolle seiner Befragungen gelesen oder die Aufnahmen seiner Befragungen gesehen zu haben. Zur «Geburtsstunde» der Aussage und zur Meldung bei der Polizei Anlässlich der Einvernahme vom 2. Februar 2022 gab der Zeuge spontan zu Protokoll, «heute» im Bus vom Tod von †C.________ erfahren zu haben. Vier oder fünf Kinder seien am Weinen gewesen. Ein Kind und dessen Mutter hätten ihm gesagt, was los sei. Er habe ihnen gesagt, dass er †C.________ gestern Abend noch gesehen habe und er nun nach Hause gehen und es seiner Mutter und der Polizei erzählen werde (pag. 1497 Z. 58 ff.).