Der Zeuge sei damals zwölfjährig gewesen und die Vorinstanz habe festgehalten, dass er einen zurückhaltenden Eindruck mache. Bei der oberinstanzlichen Einvernahme sei er fünfzehn Jahre alt gewesen. Er habe sich in seiner Rolle offensichtlich nicht wohl gefühlt und keine Freude am Mittelpunkt gehabt. Er habe auch gesagt, ihm sei damals gar nicht bewusst gewesen, wie wichtig seine Beobachtung sei. Gemäss seiner Mutter habe er erst nachher realisiert, dass die Beschuldigte ihre Tochter getötet haben könnte.