_ habe nur acht Sekunden gedauert, es könnte auch ein Anrufversuch gewesen sei. Junge Leute seien sehr oft am Handy und es erscheine plausibel, dass er nicht mehr wisse, ob er jemanden angerufen habe oder nicht. Seinen Kollegen AD.________ habe er später effektiv noch zweimal versucht zu erreichen resp. habe er noch mit diesem telefoniert. Dass der Zeuge die gefärbten Haare der Beschuldigten nicht erwähnt habe, sei nicht entscheidend. Er habe die Beschuldigte vom Quartier gekannt. Sie habe immer wieder gefärbte Haare gehabt, weshalb es keinen besonderen Grund gegeben habe, dies zu erwähnen.