38 könne nicht sagen, welche Kleider die Beschuldigte und ihre Tochter getragen hätten, habe das Telefonat mit AC.________ nicht erwähnt und sich an die grünen Haare nicht erinnert. Genau das mache die Aussagen des Zeugen aber glaubhaft. Er gebe zu, wenn er etwas nicht wisse. In diesem Moment sei es auch keine spezielle Situation gewesen, er sei einfach mit dem Hund spazieren gegangen. Der Anruf mit AC.________ habe nur acht Sekunden gedauert, es könnte auch ein Anrufversuch gewesen sei.