Der genommene Weg mache auch durchaus Sinn, er sei weniger einsehbar als der gerade Weg oben durch. Wenn die Treppe zum Fussballplatz genommen werde, komme man nicht direkt am Haus der Eltern der Beschuldigten vorbei. Die Beschuldigte und ihre Tochter haben mit der genommenen Abkürzung den Zeugen überholen können und er habe sie anschliessend gesehen, als sie in den Wald gegangen seien. Letztlich sei aber nicht matchentscheidend, welchen Weg die Beschuldigte und ihre Tochter genommen haben. Fakt sei, dass der Zeuge dies nicht gesehen, sondern nur vermutet habe. Auch wenn die Hundespur nicht korrekt wäre, würde dies an der Glaubhaftigkeit der Aussagen des Zeugen nichts ändern.