Es sei sehr auffallend, wieso er sich so genau an die Uhrzeit erinnern könne. Er habe dann auf seinem Handy geschaut, ob er bereits lange genug draussen gewesen sei. Diese Aussagen über die zeitlichen Abläufe werden von den Aussagen der Mutter des Zeugen bestätigt. Zudem lassen sie sich auch mit der WLAN-Auswertung verifizieren. Dazu passe perfekt, dass die letzte Aktivität auf dem Handy der Beschuldigten um 16:43 Uhr gewesen sei. Um 16:51 Uhr habe der Zeuge kurz das Display aktiviert. Der Zeuge beschreibe bei der ersten Einvernahme die zwei Personen, die er gesehen habe. Ob der Zeuge zwischen den polizeilichen Einvernahmen Medienberichte gelesen habe, sei nicht entscheidend.