1511 sei interessant. Er nehme also an, sie habe damals eine Mischung in den Haaren gehabt. Dies zeige, dass er keine Person beschreibe, sondern ein Bild, das er gesehen habe. Weiter habe der Zeuge ausgesagt, es sei ein älteres Bild, dabei sei dieses kurz nach dem Versterben des Opfers gemacht worden. Es lasse sich auch nicht belegen, dass die Beschuldigte bei der Begegnung geschminkt gewesen sei. Es deute sehr viel darauf hin, dass der Zeuge die Beschuldigte und ihre Tochter verwechsle. Während er vor Obergericht gesagt habe, dass er sich sicher sei, sei er sich vor drei Jahren nur «recht» sicher gewesen. Diese erste Unsicherheit lasse sich nicht wegbringen.