Der Zeuge erwähne einzig die Piercings im Gesicht der Beschuldigten. Dem Zeugen seien die von den Journalisten gezeigten Fotos in Erinnerung geblieben, nicht die angebliche Begegnung. Bei der zweiten Einvernahme – rund zwei Monate später – habe der Zeuge die Beschuldigte auf einer Fotovorweisung erkannt. Darauf habe es zwei Frauen mit gefärbten Haaren, wobei die eine blaue Haare und einen Nasenring habe. Die andere mit farbigen Haaren sei die Beschuldigte. Zu diesem Zeitpunkt seien die Fotos der Beschuldigten bereits in der Presse gewesen, alle hätten gewusst, wie sie aussehe. Die Beschreibung des Zeugen der Haare der Beschuldigten auf pag. 1511 sei interessant.