Der Zeuge habe die grünen Haare nicht erwähnt, weil er schlicht nicht davon gewusst habe. Vor Obergericht habe der Zeuge plötzlich gesagt, der Journalist habe kein Foto gezeigt. Dies sei ein klarer Widerspruch zu seinen ersten Aussagen. Entgegen der Vorinstanz können die gefärbten Haare trotz Dämmerung und konkreter Färbung nicht übersehen werden. Es könne auch nicht behauptet werden, der Zeuge habe nicht hingeschaut, da er ja beschrieben habe, wie die Person seinen Hund gestreichelt habe. An der Hand der Beschuldigten seien denn auch keine Rückstände vom Hund gefunden worden. Der Zeuge erwähne einzig die Piercings im Gesicht der Beschuldigten.