36 beides unscheinbare Begegnungen gewesen seien. Sodann beschreibe der Zeuge nicht die Beschuldigte und ihre Tochter, sondern Fotos, die ihm der Journalist gezeigt habe. Er habe gesagt, auf dem Foto den Vater des Opfers gesehen zu haben, was nicht sein könne. Gestützt auf eine Aussage des Bruders der Beschuldigten müsse es sich um ein Foto von Facebook gehandelt haben. Darauf sei die Beschuldigte gepierct, habe aber keine farbigen Haare. Auf allen öffentlichen Fotos sei sie gepierct. Der Zeuge habe die grünen Haare nicht erwähnt, weil er schlicht nicht davon gewusst habe.