Die von diesem angegebene Spur sei mit den Wahrnehmungen des Zeugen nicht vereinbar. Sodann werde der Zeuge als jemanden beschrieben, der viel «praschauere» und einen ausdrücklichen Geltungsdrang habe. Die Frage, ob der Zeuge zwischen Wahrheit und Fiktion unterscheiden könne, habe seine Lehrerin nach langem Überlegen nicht beantworten können. Es liege auch eine anonyme Gefährdungsmeldung vor. Es gehe nicht um deren Inhalt, sondern darum, dass der Zeuge Sachen erzähle, die nicht passiert seien. Zur Klarstellung: Der Zeuge komme auch aus Sicht der Beschuldigten und der Verteidigung nicht als Täter in Frage. Seine Lehrerin habe aber gesagt, er wisse, wie er auftreten müsse, um sich eigene