Ein Personensuchhund nehme grundsätzlich die frischeste Spur auf und vorliegend habe es absolut keine Ausschweifungen zu einem anderen Domizil oder in eine andere Wegrichtung gegeben. Wären mehrere Spuren frisch, hätte der Personensuchhund dies angegeben. Bei der Verzweigung habe der Personensuchhund nicht unentschlossen gewirkt, sondern direkt und ohne Umschweife in den Wald geführt. Dafür, dass sich der Personensuchhund täusche, gebe es keine Belege. Weiche die Vorinstanz einfach so vom Personensuchhund ab, sei dies willkürlich. Die von diesem angegebene Spur sei mit den Wahrnehmungen des Zeugen nicht vereinbar.