Die Karte auf pag. 1128 zeige, wo der Personensuchhund durchgegangen und wo der Robidog sei. Dies passe nicht ansatzweise zum vom Zeugen geschilderten Treffen. Die Spur des Opfers sei nie beim Robidog gewesen und auch nie dort vorbeigegangen. Auf pag. 1130 sehe man die grosse Distanz von der Treppe zum Robidog. Indem die Vorinstanz sage, der Personensuchhund sei dort durch, weil das Opfer viel im Quartier gespielt habe, versuche sie, einen Entlastungsbeweis zu negieren. Ein Personensuchhund nehme grundsätzlich die frischeste Spur auf und vorliegend habe es absolut keine Ausschweifungen zu einem anderen Domizil oder in eine andere Wegrichtung gegeben.