Bei der ersten Einvernahme habe er hingegen gesagt, die Beschuldigte habe sich umgedreht. Die Route des Personensuchhundes stehe den Aussagen des Zeugen entgegen, zumal dieser sage, die Beschuldigte und ihre Tochter seien einen anderen Weg gegangen als er. Aus seinen Aussagen gehe hervor, dass er den L.________rain meine. Nachdem er die Treppe bei der AA.________strasse runtergegangen sei, habe er noch zurückgeschaut und niemanden hinter sich gesehen. Vor Obergericht habe er gesagt, er habe sich bei der Treppe nicht noch einmal umgedreht. Dies sei ein weiterer Widerspruch, wenn auch kein gravierender. Die Karte auf pag.