Die Frage, ob er das Handy sonst noch benutzt habe, habe er konsequent verneint und auf Frage, wen er angerufen hätte, hätte er telefoniert, habe er gesagt, «wenn, dann AD.________», wobei dieser ihn angerufen hätte. In seinen ersten Aussagen habe er gesagt, er sei selten mit dem Hund spazieren gegangen. Demgegenüber habe er oberinstanzlich angegeben, er sei oft mit dem Hund draussen gewesen. Es könnte also doch ein anderer Tag gewesen sein. Seine anderen räumlichen und zeitlichen Schilderungen passen sodann überhaupt nicht zusammen.