10.4.2 Oberinstanzliche Vorbringen der Parteien Die Verteidigung wendete oberinstanzlich zusammengefasst ein, es sei alles andere als erstellt, dass die Aussagen des Zeugen frei von Vorwissen entstanden seien, zumal der Tod von †C.________ am 2. Februar 2022 Gesprächsthema Nummer eins gewesen sei, wobei auch in der Schule offiziell darüber gesprochen worden sei.