Entgegen der Staatsanwaltschaft sei zu beachten, dass der Personensuchhund nur «grundsätzlich» der frischesten Spur folge, wobei es auch auf die Witterungsverhältnisse ankomme. Der Weg über die AA.________strasse führe zu den Eltern der Beschuldigten, weshalb †C.________ diesen Weg regelmässig genommen habe. Sie habe in den Tagen zuvor im Quartier gespielt, weshalb ihre Spuren auch beim Spielplatz vorhanden sein mussten. Es sei bemerkenswert, dass der Hund nicht zumindest auch die Spur in Richtung Schulweg aufgenommen habe, zumal der Zeitunterschied zur «frischeren» Spur lediglich zwei Stunden betrage.