Insgesamt erscheinen die Wahrnehmungen des Zeugen auch derart «ereignislos», dass ein spontanes Erfinden dieser Begegnung, um sich damit «wichtig» zu machen, vernünftigerweise ausser Betracht falle, wobei der Zeuge auf dem Video seiner Einvernahme den Eindruck eines eher zurückhaltenden Jungen erwecke. Zusammenfassend könne festgehalten werden, dass die Aussagen des Zeugen glaubhaft erscheinen, da sie auch mit den Angaben der Beschuldigten zum Verlassen der Wohnung durch das Opfer, dem Beginn der Inaktivität auf dem Mobiltelefon der Beschuldigten und der Auswertung seines Mobiltelefons sowie der WLAN-Verbindungsdaten «passgenau» übereinstimmen würden (pag. 3543 ff., S. 45 ff.