Die Aussagen des Zeugen seien konstant, Übertreibungen seien nicht zu erkennen und die mehrfache suggestive Frage, was er mit der Beschuldigten gesprochen habe, habe er stets zurückgewiesen. Generell sei zu bedenken, dass die Begegnung mit dem Opfer und der Beschuldigten für den Zeugen in diesem Moment keine Bedeutung gehabt habe, weshalb er auch keinen Grund gehabt habe, sich (alle) Details zu merken, weswegen der Umstand, dass er die Kleidung nicht habe beschreiben können, nicht gegen die Zuverlässigkeit seiner übrigen Wahrnehmungen spreche.