es sei bereits am Eindunkeln gewesen und ihre Haare seien auch nicht gänzlich grün gewesen. Sodann passe das vom Zeugen geschilderte Zusammentreffen unter Berücksichtigung des Zeitbedarfs für den Weg von der Wohnung der Beschuldigten zum ersten Robidog zeitlich «haargenau» mit der letzten Manipulation am Handy der Beschuldigten überein. Die Aussagen des Zeugen seien konstant, Übertreibungen seien nicht zu erkennen und die mehrfache suggestive Frage, was er mit der Beschuldigten gesprochen habe, habe er stets zurückgewiesen.