Dafür, dass der Zeuge das Opfer in Begleitung der Beschuldigten angetroffen habe, spreche, dass keine andere Frau bekannt sei, mit der das Opfer in den Wald gegangen wäre und die Piercings im Gesicht sowie gefärbte Haare habe. Der Zeuge habe die Beschuldigte anlässlich der protokollarischen Befragung treffend beschrieben, wobei nachvollziehbar sei, dass er ihre grünen Haare nicht erwähnt habe; es sei bereits am Eindunkeln gewesen und ihre Haare seien auch nicht gänzlich grün gewesen.