auf ihrem Bett «chillte». Fazit Im Ergebnis ist festzuhalten, dass sich das Mobiltelefon der Beschuldigten am 1. Februar 2022 zwischen 13:41 Uhr und 18:44 Uhr ununterbrochen an ihrem Domizil befand, wobei von ca. 14:02 Uhr bis 18:12 Uhr Musik über Spotify abgespielt wurde. Dieser Umstand allein lässt jedoch nicht auf die durchgehende Anwesenheit der Beschuldigten in ihrer Wohnung schliessen, zumal ihr Mobiltelefon zwischen 16:43 Uhr und 17:40 Uhr (rund 57 Minuten) kein einziges Mal bedient wurde.