Zusammengefasst gab die Beschuldigte generell an, nach dem Verlassen der Wohnung durch ihre Tochter Musik gehört und «gechillt» zu haben. Konkretisierend führte sie aus, sie habe in ihrem Zimmer Musik gehört, wobei sie oberinstanzlich explizit erklärte, sich dabei auf ihrem Bett befunden zu haben. Vorab fällt auf, dass die Angaben der Beschuldigten über ihre Tätigkeit während der 57-minütigen Bedienungspause ihres Mobiltelefons sehr allgemein gehalten und – ausser dem bloss teilweise erwähnten kurzen Nachblicken ihrer Tochter vom Balkon aus resp. dem ebenfalls nur teilweise erwähnten Rauchen einer Zigarette – keinerlei Details enthalten.