Sie habe wirklich nur Musk gehört und sonst nichts gemacht, es seien weder Nachrichten noch Anrufe eingegangen, womit sie nicht unbedingt am Handy habe sein müssen (pag. 4070 Z. 8 ff.). Auf Nachfrage, was sie in dieser Zeit genau gemacht habe, führte die Beschuldigte aus, sie sei auf ihrem Bett in ihrem Schlafzimmer gewesen, halb sitzend, liegend. Sie habe einfach gechillt, der Musik zugehört und zwischendurch vielleicht ein bisschen gedöst (pag. 4070 Z. 20 ff.). Zusammengefasst gab die Beschuldigte generell an, nach dem Verlassen der Wohnung durch ihre Tochter Musik gehört und «gechillt» zu haben.