3314 Z. 6 ff.). Auch oberinstanzlich erklärte die Beschuldigte im Rahmen ihrer freien Erzählung, über ihr Handy und die kleinen Boxen Musik gehört zu haben, sie habe einfach ein bisschen nichts gemacht, der Musik zugehört, sei für sich gewesen und habe zwischendurch vielleicht sogar gedöst (pag. 4051 f. Z. 42 ff.). Erneut auf die ab 16:43 Uhr ausgebliebene Manipulation an ihrem Mobiltelefon angesprochen, erklärte die Beschuldigte, es habe ab und zu Phasen gegeben, während welcher sie nicht dauernd am Handy gewesen sei. Sie habe wirklich nur Musk gehört und sonst nichts gemacht, es seien weder Nachrichten noch Anrufe eingegangen, womit sie nicht unbedingt am Handy habe sein müssen (pag.