Sie sei während dieser Zeit zu Hause gewesen, das habe sie der Polizei bereits gesagt. Sie habe in ihrem Zimmer Musik gehört (pag. 1378 Z. 624 f.). An der Schlusseinvernahme vom 21. September 2022 äusserte sich die Beschuldigte in ihrer freien Erzählung zu ihrem Tagesablauf vom 1. Februar 2022 nicht zur Zeitspanne zwischen dem Verlassen der Wohnung durch ihre Tochter und der anschliessenden Suche nach dieser (vgl. pag. 1392.4 Z. 105 ff.). Angesprochen auf die Nachricht an ihre Mutter wegen des Karatetrainings gab die Beschuldigte insbesondere an, sie sei am Musikhören und nicht viel am Machen gewesen. Einfach gemütlich, «chli gechillt» (pag. 1392.7 Z. 211 ff.).