31 Sofa sitzen und nichts tun. Einfach der Musik zuhören» (pag. 1310 Z. 304 ff.). Während der Abwesenheit ihrer Tochter habe sie die Wohnung nicht verlassen (pag. 1311 Z. 339 ff.). Als der Beschuldigten in der Einvernahme vom 31. Mai 2022 vorgehalten wurde, ihr Mobiltelefon sei zwischen 16:43 Uhr und 17:40 Uhr nicht bedient worden, führte sie aus, sie habe dann wahrscheinlich nur noch Musik gehört und nicht auf ihr Mobiltelefon geschaut, sie wisse es nicht (pag. 1378 Z. 601 ff.). Sie sei während dieser Zeit zu Hause gewesen, das habe sie der Polizei bereits gesagt.