Auf Nachfrage, was sie gemacht habe, nachdem ihre Tochter gegangen sei, erklärte die Beschuldigte, sie habe weiter Musik gehört über die kleinen Boxen, sie habe einfach gechillt und sei dort gewesen, vielleicht sei sie auch mal auf den Balkon rauchen gegangen. Dann habe sie ihrer Mutter geschrieben wegen des Karates (pag. 1310 Z. 299 ff.). Den Ausdruck «chillen» beschrieb die Beschuldigte anschliessend wie folgt: «zum Beispiel auf dem Bett oder