1273 Z. 63 ff.). An späterer Stelle ergänzte sie auf entsprechende Nachfrage, nachdem sie ihrer Tochter beim Überqueren der Strasse zugeschaut habe, habe sie im Zimmer über ihr Handy und die kleinen Boxen weiter Musik gehört. Auf Anschlussfrage, was sie sonst noch gemacht habe, antwortete die Beschuldigte, nicht viel, sie habe gechillt, auch vorne auf dem Sofa, und zwischendurch habe sie auf dem Balkon eine Zigarette geraucht (pag. 1274 Z. 137 ff.). In ihrer Einvernahme vom 4. März 2022 gab die Beschuldigte in freier Erzählung zu Protokoll, nachdem ihre Tochter die Wohnung verlassen habe, sei sie einfach zu Hause gewesen.