Auf die entsprechenden Erkenntnisse kann folglich vorbehaltlos abgestellt werden. Wie sich aus den aufbereiteten Log-Files des Mobiltelefons der Beschuldigten ergibt, befand sich dieses am 1. Februar 2022 zwischen 13:41 Uhr und 18:44 Uhr durchgehend an ihrem Domizil (pag. 2086). Die Auswertung des Nutzungsverhaltens des Mobiltelefons der Beschuldigten vom 1. Februar 2022 zeigt sodann, dass die Beschuldigte ihr Mobiltelefon an diesem Tag äusserst rege bediente. Zwischen 16:43 Uhr und 17:40 Uhr (rund 57 Minuten) blieb es indes gänzlich unbenutzt (pag.