Dies bedeutet nach Ansicht der Kammer, dass dieses Lied nur wenige Sekunden (frühestens ab 14:01:54 Uhr abzüglich einiger Sekunden Bedienungszeit) lief und dann um 14:02 Uhr endete, weil die Beschuldigte offensichtlich ein anderes Stück wählte (nämlich «Extraction» von «Buried In Verona»), welches seinerseits um 14:07 Uhr endete (pag. 2209). Nach dem Gesagten sind keine Unklarheiten bezüglich der bei der Beschuldigten am 1. Februar 2022 festgestellten Aktivitäten auf ihrem Mobiltelefon ersichtlich. Auf die entsprechenden Erkenntnisse kann folglich vorbehaltlos abgestellt werden.