3838). Die von der Verteidigung monierte zeitliche Differenz zwischen den Nutzungszeiten von Spotify und den Zeiten, in denen das Mobiltelefon der Beschuldigten bedient wurde, lässt sich aus Sicht der Kammer jedoch einfach erklären: Auf den Zusammenzügen der Spotify-Liedern (pag. 2207; pag. 2209) ist jeweils die Endzeit der einzelnen Lieder angezeigt, was die zeitliche Differenz ohne weiteres nachvollziehbar macht. So ist im Dokument «Nutzungsverhalten: 01.021.2022 [sic!]» die Nutzung des Displays von 08:21:42 Uhr bis 08:22:03 Uhr verzeichnet (pag.