2081 ff.). Auf Antrag der Verteidigung wurde oberinstanzlich ein ergänzender Bericht eingeholt (pag. 3831 ff.). Darin wird der Ablauf der Mobiltelefonauswertung – in Einklang mit der Verteidigung – nachvollziehbar dargelegt. Diesbezüglich liegen somit keine Unklarheiten vor. Bezüglich der Frage der Verteidigung, weshalb die Displaynutzung vom 1. Februar 2022 von 08:21 Uhr bis 08:22 Uhr zeitlich vom Login bei Spotify um 08:25 Uhr abweicht resp.