Weiter falle auf, dass sie ihr Handy zwischen 16:25 Uhr und 16:43 Uhr meistens mit der Funktion «lift to wake» sechs Mal bedient habe, was darauf hindeute, dass sie überprüft habe, wie spät es sei, um zu wissen, wann sie mit ihrer Tochter aufbrechen soll. Der Zeitraum der Inaktivität passe perfekt zur Schilderung von F.________, der die beiden um 16:45 Uhr beim Robidog gesehen habe. Ab 17:40 Uhr habe sie ihr Mobiltelefon immer wieder bedient, bis 18:02 Uhr meistens auch mit der Funktion «lift to wake». Die Handyauswertung und auch der Standort am Domizil der Beschuldigten biete sicherlich kein Alibi.