Da während dieser Zeit weder Nachrichten noch Anrufe eingegangen seien, habe sie auch keinen Grund dazu gehabt. Als Vergleichsmöglichkeit diene der 31. Januar 2022. An diesem Tag sei Spotify ebenfalls gelaufen, von 15:15 Uhr bis 16:30 Uhr. Zwischen 16:36 Uhr und 17:21 Uhr sowie zwischen 18:05 Uhr und 18:40 Uhr sei das Handy nicht bedient worden. Es sei alles andere als untypisch, dass die Beschuldigte für eine gewisse Zeit nicht auf ihr Handy geschaut habe. Sie sei nie gefragt worden, was für Lieder sie gehört habe und in welcher Reihenfolge diese abgespielt worden seien.