27 Klar ist für das Gericht […], dass die Beschuldigte ihr Mobiltelefon nicht in der Wohnung vergessen haben konnte, denn dieses war mit dem Böxli verbunden und spielte durchgehend eine Playliste ab. Sie hätte beim Hinausgehen die Musik hören und merken müssen, dass sie ihr Mobiltelefon noch eingesteckt hatte. Aus dem Umstand, dass das Gerät trotzdem in der Wohnung zurückgelassen und die Musikliste weiter via Bluetooth-Boxen laufengelassen wurde, schliesst das Gericht, dass die Beschuldigte sich für die Tatzeit ein Alibi verschaffen wollte.