Weiter wertet die Kammer die Aussagen der Beschuldigten zur Rolle und Verwendung des Steins im Versteck als taktisch motivierte Schutzbehauptungen und als proaktiven Erklärungsversuch, wie ihre DNA an den Stein gelangt ist und warum diese im Zeitpunkt der Sicherstellung des Steins noch an diesem haftete. Dies führt zur Annahme, dass die DNA der Beschuldigten (auch) auf den Stein gelangt ist, weil sie damit am 1. Februar 2022 auf ihre Tochter eingewirkt hat. Die genannten Umstände weisen im Ergebnis stark auf die Beschuldigte als Täterin hin.