Sodann erwähnte die Beschuldigte den Stein am Tag nach dem Versterben des Opfers ausserprotokollarisch und von sich aus gegenüber einer Polizistin, wobei ihre späteren Erklärungen für diese spontane Erwähnung nicht überzeugen und zumindest viele Fragen aufwerfen. Weiter wertet die Kammer die Aussagen der Beschuldigten zur Rolle und Verwendung des Steins im Versteck als taktisch motivierte Schutzbehauptungen und als proaktiven Erklärungsversuch, wie ihre DNA an den Stein gelangt ist und warum diese im Zeitpunkt der Sicherstellung des Steins noch an diesem haftete.