4063 Z. 32 ff.), ist an dieser Stelle auf Folgendes hinzuweisen: Die Aussage, wonach sie den Stein nach dem Hochtragen nicht mehr umplatziert habe, machte sie am 3. Februar 2022 anlässlich der Hafteröffnung gegenüber der Staatsanwaltschaft, und die spätere Aussage vom 4. März 2022, wonach sie den Stein beim Dekorieren immer hin- und hergeschoben habe, erfolgte spontan auf die Frage, wo der Stein beim Versteck platziert gewesen sei (vgl. pag. 1314 Z. 486 ff.). Vor diesem Hintergrund kann ausgeschlossen werden, dass die Beschuldigte von der Polizei zu den entsprechenden Aussagen gedrängt wurde. Im Übrigen fanden beide Einvernahmen in Anwesenheit der amtlichen Verteidigung der Beschuldigten