Im Übrigen lassen sich auf den Aufnahmen auch keine Druckspuren oder Spuren eines Beiseiteschiebens des Steins im Laub finden (vgl. pag. 2154 f.). Dass auf den Aufnahmen vom 24. Januar 2024 weder der Stein noch Spuren des Steins im Laub ersichtlich sind, spricht in Kombination mit den diesbezüglich sehr widersprüchlichen Aussagen gegen die Darstellung der Beschuldigten. Weiter wurde die Beschuldigte bei der Einvernahme vom 4. März 2022 gefragt, wie sie den Stein jeweils «beiseitegeschoben» habe, worauf sie antwortet, «wieder so, wie ich vorhin gezeigt habe» (pag. 1318 Z. 656 f.), wobei sie mit dem angesprochenen vorhin Gezeigten demonstrierte, wie sie den Stein am 24. Januar 2022 zum