Bereits im Rahmen der spontanen Erwähnung des Steins gab die Beschuldigte an, diesen auf Wunsch ihrer Tochter zum Versteck getan zu haben (pag. 707). Anlässlich der Einvernahme vom 3. Februar 2022 um 13:12 Uhr erklärte sie weiter, ihre Tochter habe den Stein ausgesucht und sie habe diesen ins Versteck getragen (pag. 1284 Z. 624 f.). Auf Aufforderung zeichnete die Beschuldigte den ursprünglichen Fundort des Steins auf einem Kartenausschnitt ein (pag. 1284 Z. 634 ff.; pag. 1293). Gleichentags ergänzte die Beschuldigte anlässlich der Hafteröffnung, sie habe den Stein kurz in den Händen und anschliessend in einer Tasche hochgetragen (pag. 1299 Z. 158 ff.). Am 4. März 2022 führte die Be-