Dieses Aussageverhalten liesse sich jedenfalls dann erklären, wenn die Beschuldigte wusste, dass der Stein als Tatwaffe in Frage kommt und sich nicht mehr am angestammten Platz befindet. Im Ergebnis werfen die Begründungen der Beschuldigten, weshalb sie den Stein von sich aus erwähnte, viele Fragen auf. Als nächstes ist zu beleuchten, wie der Stein gemäss der Beschuldigten zum Versteck gekommen ist. Bereits im Rahmen der spontanen Erwähnung des Steins gab die Beschuldigte an, diesen auf Wunsch ihrer Tochter zum Versteck getan zu haben (pag.