Dass die Beschuldigte bereits vorsorglich ihre Spuren auf dem Stein erklären wollte, damit der Verdacht nicht auf sie fällt, weckt den Eindruck, dass die Beschuldigte dem Stein eine besondere Relevanz beimass. In diesem Zusammenhang stellt sich auch die Frage, weshalb die Beschuldigte überhaupt in Erwägung zog, der Stein könnte allenfalls nicht mehr an seinem üblichen Standort gewesen sein, zumal sie sich gemäss eigener Aussage gar nicht darauf geachtet habe. Dieses Aussageverhalten liesse sich jedenfalls dann erklären, wenn die Beschuldigte wusste, dass der Stein als Tatwaffe in Frage kommt und sich nicht mehr am angestammten Platz befindet.