1259 Z. 94 ff.). Weiter verneinte sie die Frage, ob ihre Tochter jeweils auf Bäume geklettert sei, und ergänzte von sich aus, sie hätten nur verschiedene Muster mit Steinchen gemacht (pag. 1260 Z. 118 f.). Bis zum Moment, als die Beschuldigte den Stein von sich aus erwähnte, fand keine weitere Einvernahme oder Befragung mit ihr statt. Entgegen ihrer am 3. Febru-