Für die Kammer stellt sich deshalb die Frage, weshalb die Beschuldigte einzig den Stein erwähnte, welcher gleichentags mit Blut und Haaren des Opfers sechs Meter entfernt vom Leichenfundort aufgefunden wurde. Anlässlich der Einvernahme vom 3. Februar 2022 begründete die Beschuldigte die spontane Erwähnung des Steins damit, dass sie ja schon einmal habe sagen müssen, was sich alles beim Waldversteck befunden habe. Sie habe sich damals nicht geachtet, ob der Stein noch dort gelegen habe oder nicht; sie habe einfach alles mitteilen wollen (pag. 1284 Z. 615 ff.).