sicherlich zu schwer gewesen, mutet indes merkwürdig an, insbesondere, da bei Unkenntnis über die konkreten Geschehnisse und Verletzungen genauso gut andere Gegenstände wie mächtigere Äste, Baumstämme oder ein gänzlich unbekannter Gegenstand als Verletzungsursache in Frage kämen. Für die Kammer stellt sich deshalb die Frage, weshalb die Beschuldigte einzig den Stein erwähnte, welcher gleichentags mit Blut und Haaren des Opfers sechs Meter entfernt vom Leichenfundort aufgefunden wurde.