20 während der Kontaktphase seine Ausrichtung geändert haben. Daneben könnte es auch zu mehreren Gewalteinwirkungen (mit dem Stein) gekommen sein. Gemäss Gutachten handelt es sich bei einem Teil der Kopfverletzungen um sogenannte Widerlagerverletzungen, welche sich nach Ansicht der Kammer ohne Weiteres dadurch erklären liessen, dass der Kopf des Opfers auf dem Waldboden gelegen haben könnte. Es erscheint denkbar, dass kleinere oder grössere Zweige und Äste sowie Steinchen und dergleichen zu diesen grundsätzlich eher oberflächlichen Hautverletzungen geführt haben könnten.